Wer seinen Antrag nicht bewilligt bekommt, kann in Widerspruch gehen, so das Servicecenter der Sächsischen Aufbaubank. Eine der Auskünfte des Centers war auch, dass man dafür ein Mittelung oder ein Schreiben zugesandt bekommt. Zumindest in Sachsen, so die Aussage der Centermitarbeiter betreffs der Corona – Hilfen für bestehende Anträge, genauso war dies auch für zurückliegende Anträge möglich. Je nach Mitarbeiter verschieden Ausführungen, die von wenig Kompetenz zeugen. Eher ein Mittel, die Antragsteller abzuwimmeln, so vermittelt sich zumindest der Eindruck. Benachrichtigungen blieben aber aus.
Zu verzeichnen bleibt, dass es immer schwieriger wurde, nach Ablehnung einen Ansprechpartner für die Klärung des Sachverhaltes zu bekommen. Noch ein eigenartigeres zeichnet sich dadurch, dass Anträge je nach Quartal genehmigt und dann wieder abgelehnt wurden. Dabei wurden alle geforderten Nachweispflichten erfüllt. Alles ziemlich undurchsichtig. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Das dicke Ende kommt aber noch, nach unseren Informationen sollte die Antragsmöglichkeiten für 2022 Ende Juni auslaufen. Wer bis jetzt in der Klärungsschleife hängt, hat wohl seine Ansprüche verwirkt. Nach einer Information sind die Möglichkeiten für Erstanträge der Förderhilfen zum 15. Juni ausgelaufen. Heißt also, Ansprechpartner waren nicht erreichbar, um die Problemstellung zu klären, keine offiziellen Widerspruchsmöglichkeiten veröffentlicht und nun ist die Möglichkeit neue Anträge zu stellen, wer den 15.06. verpasst hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit verwirkt.
Vermutlich ist dies auch in anderen Bundesländern ähnlich gehandhabt, Erkenntnisse liegen darüber nicht vor.
Mr. HicHELP
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