Die Corona – Hilfen für das erste Quartal 2022 harren weiter ihrer Auszahlung. Im Bereich der Neustarthilfen, die im Januar beantragt wurden, fließen die Gelder zäh oder gar nicht. Der Grund dafür ist nicht klar ersichtlich, ob eventuell Personalmangel zugrunde liegt, der ursächlich bei den hohen Ansteckungszahlen zu suchen wäre. Zumindest sind die langen Wartezeiten sehr ungewöhnlich, da die Bearbeitungszeiten für die vorhergehenden Quartale überschaubar und zeitnäher waren.
Nach dem man von der auszahlenden Stelle, die die Anträge bearbeitet, die SAB für Sachsen, monatelang nichts gehört hat, werden jetzt unübliche Nachweise verlangt, die sonst nicht erforderlich waren. Diese wären der Gewerbeschein, der Einkommenssteuerbescheid sowie ein Nachweis, dass die verwendete IBAN dieselbe ist, die beim Finanzamt hinterlegt ist. Ein Formular, für so eine Bestätigung, welches ausweist, seine IBAN deckungsgleich des Antrages beim Finanzamt hinterlegt zu haben, gibt es standardisiert nicht. Für die Beibringung der Nachweise bleibt 9 Tage Zeit. Steuerbescheid und Gewerbeschein stellen dabei weniger ein Problem dar, die Frist zu halten, schwierig wird es bei dem Nachweis vom Finanzamt.
Nachfragen harren ihrer Rückmeldung und vereinfachen die Situation nicht wirklich. Ärgerlich für die Antragsteller, die neue Hürden überwinden müssen und die Zuschüsse dringend benötigen. Ein viertel Jahr Bearbeitungszeit, in der die Anträge in Prüfung sind, sprechen, wenig davon, hier unbürokratisch und schnell zu helfen. Die Kosten laufen weiter für die Antragsteller und sind zu bedienen. Dies verursacht neuen Stress und Ärger, der zu vermeiden gewesen wäre. Inwieweit Prüfungen noch Ablehnungen hervorbringen, wird sich ebenfalls noch zeigen.
Selbst unter der Prämisse, Fördermittelbetrug vorzubeugen, sind solche Zeiträume nicht wirklich nachvollziehbar.
Mr. HicHELP
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