Die einfachste Variante ist auch weiterhin, die Hilfen über das Elster – Formular zu beantragen. Die Bedingungen sind im Wesentlichen gleich geblieben. Ein wichtiger Fakt bleibt weiterhin, dass die Hilfen nur gezahlt werden, wenn die Selbständigkeit der Haupterwerb ist und es keine Angestellten gibt. Also Solo im Sinne des Wortes. Ein weiterer Fakt, der unbedingt beachtet werden sollte, ist, dass die Hilfen besteuert werden. Je nach Höhe und Kosten, die in der Einnahme – Überschuss – Rechnung als Gewinne errechnet werden. Die Steuerarten, die es betrifft, sind die Einkommens – und Gewerbesteuer. Die Hilfe kann aber ebenso über helfende Dritte beantragt werden, heißt über den Steuerberater.
Je nach Umsatz, der aus 2019 zur Grundlage der Berechnung zugrunde liegt. Die maximale Förderhöhe beträgt 4.500 €, heißt also für den Zeitraum von Januar bis März 2022 pro Monat 1.500 €. Dabei ist der Verwendungszweck weiterhin freibleibend. Inwieweit es für schwächelnde Selbständige nach März 2022 weiter geht, die weiterhin Probleme anhand der wirtschaftlichen Entwicklung haben, bleibt vorerst offen.
Für Selbstständige, die sich in keiner Partnerschaft befinden, wo also kein Einkommen angerechnet wird, ist es möglich Hartz lV zu beantragen, wenn das Einkommen die Lebenshaltung nicht generiert, was zumindest bei einem Teil erwartbar ist. In Partnerschaften kommt es auf das Einkommen des Partners an. Das Gewerbe kann weiter geführt werden, zumindest für den Teil, die im Home – Office arbeiten. Prinzipiell auch für andere Soloselbständige, wenn aber zum Beispiel Ladenmieten beglichen werden müssen, erfolgt wohl keine Übernahme vom Amt und ein Bestehen wird bei nicht ausreichenden Einnahmen schwierig.
Dass Soloselbständige, die wohl so schon oft unter schlechter Bezahlung zu leiden hatten, bei Dienstleistungen, aber auch im Handwerk stehen hier vor neuen Problemen. Es bleibt nur abzuwarten, ob die Bundesregierung das Problem überhaupt erkennt und da weiter begleitend eingreift. Festzuhalten bleibt aber auch, dass mit einem Auslaufen der Hilfen im Jahr 2022 zu rechnen ist. Eine Verlängerung bis Juni 2022 wäre noch denkbar, auch wenn die Omikronwelle schon vorher überstanden sein sollte. Dies ist im Moment aber alles spekulativ und eine Annahme, kein Fakt.
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