So mancher Unternehmer hat sich die Zuschüsse für die Überbrückung der einnahmelosen Zeit abgeholt um ein Überleben finanzieller Art zu sichern oder zumindest einen Teil seiner Kosten abzufedern. Hier liegt der Hase auch im Pfeffer, der Staat hat Mittel bereitgestellt um Betriebsausgaben zahlen zu können. Bei manchen reicht dies hinten und vor nicht, diese Unternehmer können sich dann noch m mit KfW – Krediten eventuell über Wasser halten.
Es haben sich eben aber auch Kleinunternehmer denn Maximalzuschuss von 9.000,00 € gesichert, zumindest vorläufig, die diese Ausgaben in der Höhe gar nicht haben. Ein Beispiel dafür sind Kleinunternehmer, die nur ein kleines Büro betreiben und sonst keine weiteren Betriebsausgaben haben, eventuell nicht mal einen Leasingvertrag zum Beispiel für ein Firmen – KFZ. Die Anträge und damit ausgezahlten Hilfsgelder würden in den Formularen ausdrücklich mit dem Hinweis auf spätere Prüfung ausgezahlt. Heißt also spätestens zu Jahresabschluss 2020 wird dies über den Steuerberater erfolgen oder eben durch staatliche Stellen.
Was bedeutet dies? Es bedeutet das die überschüssigen Mittel die in Anspruch genommen worden zurückgezahlt werden müssen. Weiterhin erfüllt man noch einen Straftatbestand, heißt als es könnte noch eine Anzeige wegen Betruges erfolgen.
Wer hier vielleicht eine „ Schnäppchen“ machen wollte wird wohl nicht viel davon haben, denn die Rückzahlung ist sicher. Weiterhin fließt der Zuschuss noch in die Einnahmen ein und kann in der Progression ein erhebliches mehr an Steuerlast nach sich ziehen.
Der Staat macht keine Geschenke und holt sich in den folgenden Jahren die ausbezahlten Hilfsgelder sicher zurück. Auch ein Staat, vermeintlich reicher Staat wie Deutschland kann sich keine Geschenke leisten.
Die Kanzlerin hat dazu auch schon Anmerkungen gemacht.
Mr. HicHELP
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