Die Bundesregierung verlängert für Unternehmen, die sich immer noch in einer schwierigen Situation befinden die Hilfen, die als reiner Zuschuss bereitgestellt werden. Die Verlängerung gilt für das 3. Quartal, für diesen Zeitraum werden die Hilfen aufgestockt.
Dem Unternehmer, den dies bekannt war, wird sich eventuell fragen, wo die Formulare für die Beantragung zu finden sind? Bis Dato sind noch keine Formulare bereitgestellt. Laut Rücksprache mit der IHK Chemnitz sind diese gegen Mitte Juli, als vielleicht schon im Laufe dieser Woche ins Netz gestellt. Ansonsten einfach beobachten und den Antrag einreichen. Natürlich sind auch hier Bedingungen an die Ausreichung der Zuschüsse geknüpft, deshalb vorher durchlesen, dass das Erwachen nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt und man die Zuschüsse ganz oder zumindest teilweise zurückzahlen muss.
Dabei nicht vergessen, die Zuschüsse sind Umsatzsteuerfrei ansonsten aber steuerbar. Heißt Zuschüsse werden als Umsatz gewertet, der dann gegen die Kosten gerechnet wird. Auf den Gewinn per Jahresabschluss sind dann je nach Unternehmensaufstellung Steuern zu entrichten, sofern Gewinne über die Freigrenzen ermittelt werden sollten.
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