Ab 14. Dezember plant die sächsische Staatsregierung, Schulen, Kindergärten und Horte zu schließen. Auch der Einzelhandel, also sämtliche Läden sollen mit Ausnahme von Supermärkten und Geschäften für die Grundversorgung wieder einmal geschlossen werden. Die Maßnahmen sollen bis zum 10. Januar 2021 gelten, vorerst bis dahin. Es scheint aber sehr im Bereich des Möglichen, dass die Maßnahmen noch weiter verlängert werden. Ein Schlag nach dem anderen für vor allem die kleinen Unternehmen, die auch wenig vom Online - Geschäft profitieren, wenn dies überhaupt vorhanden sein sollte. Aber nach Aussagen von Unternehmern deckt die Verlagerung ins Online - Geschäft die fehlenden Umsätze auch nicht ab.
Es wohl immer absehbarer, dass so manches Unternehmen Schiffbruch erleidet und nicht wieder auf die Beine kommt. Die Finanzhilfen laufen weiter schleppend oder werden auch abgelehnt. Ein bürokratisches Monster. Wenn im Januar die Anmeldung zur Insolvenzpflicht wieder in Kraft tritt, so ist es jedenfalls geplant, wird wohl eine größere Insolvenzwelle nicht mehr auszuschließen sein. Das sind für die Betroffenen dramatische Ereignisse, da in einer Selbstständigkeit viel Engagement, Risikobereitschaft, Energie aber auch Liebe zum Tun an sich steckt. Dies ist dann alles von heute auf Morgen zerstört. Und dies nicht aus Gründen von Unfähigkeit, sondern aus dem Grund von „ höherer Gewalt“.
Dabei schleicht sich nicht nur die Annahme ein, die Umsätze der kleinen Firmen zu den großen zu verlagern, was ja schon geschehen ist, sondern eben auch anhand der Pandemie, so zu einem Impfzwang zu kommen und diesen durchzusetzen.
Einen Impfstoff, der in einer nicht ausreichenden Zeit entwickelt werden konnte. Wie weit der neue Impfstoff sogar in das Erbgut eingreift, ist ebenfalls nicht erforscht. Es gab auch schon bei der Impfung gegen die Schweingrippe nachhaltige Gesundheitsschädigungen in Form einer Narkolepsie für einen Teil des Impfwilligens.
Wirtschaft in Not, die Gesundheit der Menschen im Visier, ob zum Guten, fraglich.
Am Freitag sollen die neuen Maßnahmen in einer Sondersitzung des Landeskabinetts beschlossen werden.
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