Wie der Gesundheitsminister Jens Spahn heute mitteilte, soll es beim Infektionsgesetz aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie zwei Änderungen geben. Zum einen sollen Krankenhäuser, insbesondere bei der Intensivbehandlung finanziell unterstützt werden. So plant die Regierung eine etwaige Entschädigung für die Verschiebung planbarer Operationen und leere Betten, die jetzt für potentielle Corona-Patienten reserviert bleiben. Dazu gehört auch ein Zuschuss für die Aufstockung von Intensivbetten. Auch die sogenannten COVID-19-Ambulanzen, die als zentrale Anlaufstelle für mutmaßlich Erkrankte oder Bürger, die sich testen lassen möchten, sollen eine Finanzspritze erhalten. Darüber hinaus sollen auch Ärzte unterstützt werden, die jetzt in ihrem Bereich nicht arbeiten können.
Das Paket umfasst auch Hilfen für Hebammen oder Physiotherapie, zumindest wurde dies von Spahn so versprochen. Zudem soll es zu einer täglichen Auslieferung von Schutzmasken in Richtung der betreffenden Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime geben.
Der Tenor von Spahns Ansprache lautet also: Es erfolgt eine Unterstützung derjenigen, die jetzt im Bereich Medizin und Pflege dringend gebraucht werden.
Zum anderen soll es Änderungen beim Infektionsschutzrecht geben. Die Einreise nach Deutschland wird also damit amtlich beschränkt, was bestimmte Ausnahmefälle wie weltweite Pandemien angeht. Auch die Lohnersatzleistung für Eltern, deren Kinder nicht betreut werden können und bei denen Kurzarbeitergeld oder das Absetzen von Überstunden nicht greift, dürfen ebenfalls mit einer finanziellen Unterstützung rechnen.
Marc Martin / unknownsoul.media
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Kann man nur hoffen dass dies wirklich schnell geht....Versprochen ist ja gerne mal was! Die Maßnahmen müssen schnell und unbürokratisch greifen....Mal sehen ob das der Beamtenapparat mal schnell hinbekommt. Zweifel bestehen!