Versicherungen
Ratgeber Versicherungen
Versicherungen sind in einigen Bereichen eine Notwendigkeit, um sich vor Folgeschäden und finanziellen Forderungen zu schützen. Entscheidend ist dabei ein individuell auf das Unternehmen und den Kaufmann abgestimmter Inhalt. Wichtig bei Versicherungen aller Art, sich einen Partner suchen, der nicht nur Verträge abschließt sondern regulierend bei Schadensfällen mitwirkt. Sinnvollerweise die Police z.B. bei einem Versicherungsmakler abschließen, da dieser meiner Erfahrung nach die Schadensanzeigen auch so betreut, dass Fehlern in der Formulierung oder Beantragung vorgebeugt wird. Weiterhin bietet ein Makler ein viel größeres Spektrum an Möglichkeiten an, um Versicherungsschutz zu erhalten. Natürlich ist dies individuell abzuprüfen. Der Unternehmer sollte sich davon überzeugen, dass der Versicherungsvertreter auch einen Abschluss als Versicherungskaufmann nachweisen kann.
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Allgemeines
Werden Leistungen bei einer Versicherung beantragt, kann nicht immer mit einem positiven Resultat gerechnet werden. Bei Ablehnung ist stets sofort ein Widerspruch einzureichen. Sollte damit kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden, nicht abwimmeln lassen, sondern den Brief nochmals an den Vorstand der Versicherung absenden. Das letzte Mittel ist, den Rechtsanwalt oder einen Ombudsmann einzuschalten. Voraussetzung für den Anspruch auf finanziellen Ausgleich des entstandenen Schadens, Ausfalls oder einer Leistung ist natürlich, dass im entsprechenden Vertrag die notwendigen Einschlüsse getätigt wurden. Durch nachweisbar vorsätzliches Handeln erlischt jeglicher Versicherungsschutz.
Pflichtversicherungen
Pflichtversicherungen sind die Fahrzeugversicherung, die Pflichtversicherungen für Angestellte sowie seit 2007 die Kranken- und Pflegeversicherung für den Unternehmer. Die Rentenvorsorge für den Kaufmann ist ebenfalls im Gespräch, zurzeit jedoch noch keine Pflicht.
Notwendige Versicherungen
Eine notwendige Police ist aus meiner Sicht die Betriebshaftpflicht, als Schutz vor Schäden die man Dritten zufügt. Der Unternehmer selbst sollte zugleich eine Privathaftpflicht besitzen. Eine Inhaltsversicherung zum Schutz vor Einbruch, Vandalismus, Diebstahl, Brand, Elementarschäden etc. halte ich ebenfalls für sinnvoll, genau wie eine Gebäudeversicherung bei Besitz von Eigentum. Eine Unfallversicherung sollte so gestrickt sein, dass im Ernstfall eine volle Absicherung und Versorgung gewährleistet ist. Dies bedeutet u.a. den Einschluss einer Unfallrente sowie der Abschluss einer vernünftigen Versicherungshöhe, damit z.B. ein behindertengerechter Umbau der Wohnung möglich ist. Über die Gliedertabelle [Gliedertaxe] kann sich der Unternehmer informieren, inwieweit sich die Schädigung darin prozentual niederschlägt, um dementsprechende Versicherungssummen anzuvisieren. Krankenversicherung und Rentenvorsorge, wobei die Absicherung für das Alter nicht zwangsläufig eine Versicherung sein muss, sind notwendige und sinnvolle Policen für jeden Kaufmann, ebenso eine Rechtsschutzversicherung für etwaige Rechtsstreitigkeiten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch zu den wichtigen Versicherungen gezählt werden, sollte aber in einer sinnvollen Auszahlungshöhe abgeschlossen werden. Die Hausratversicherung schützt Eigentum im privaten Bereich, bei dieser Art von Versicherung wird gern eine längere Laufzeit mit 10% Rabatt angeboten. Vorsicht, es ist durchaus möglich, dass der Rabatt mehr Lockmittel als sinnvoller Preisnachlass ist. Immer vergleichen, ob andere Verträge ohne Rabatt mit den gleichen Konditionen günstiger sind. Wichtig bei einer Hausratversicherung ist, dass zum Neuwert versichert wird.
Fahrzeugversicherung
Bei Fahrzeugversicherungen lohnt es sich genau hinzuschauen, zu welchem Preis das Versicherungsunternehmen die Police anbietet. Hier ist es durchaus möglich, dass sich zwischen den Anbietern erhebliche Preisunterschiede von bis zu 50% auftun. Die Leistungen sind dabei vergleichbar. Auch in diesem Segment gibt es Firmen, die sich spezialisiert haben. In der Kfz - Haftpflicht kann der Kaufmann Erweiterungen einschließen, wie z.B. eine Teil- und / oder Vollkasko. Je nach Zustand und Alter des Fahrzeuges sowie nach dem Finanzierungsmodell entscheidet der Selbstständige, wie er sein Fahrzeug versichern möchte. Bei Finanzierung des Kfz ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll, weil bei einem Totalschaden durch Eigenverschulden der Vertrag weiter erfüllt werden muss, aber dem Unternehmer kein Fahrzeug mehr zur Verfügung steht. Bei einem größeren Fuhrpark ist es natürlich möglich über eine Flottenversicherung dementsprechend günstigere Preise zu bekommen.
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Krankenversicherung
Die wohl bedeutsamste Information zur Krankenversicherung [KV] ist, dass mit Vollendung des 55. Lebensjahres kein Wechsel mehr aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Wichtig ist daher, dass der Unternehmer vor dem 55. Geburtstag sein Gewerbe abmeldet, sich ins Angestelltenverhältnis begibt oder im Sozialstaatssystem Deutschland landet. Wenn nach diesem Stichtag ein Wechsel oder eine Abmeldung des Gewerbes erfolgt, muss der Kaufmann selbst als Hartz IV – Empfänger seine Beiträge an die private Krankenversicherung entrichten. Was das für die Existenz bedeutet, kann sich jeder ausrechnen. Die Gefahr bei der privaten Versicherung ist die enorme Beitragshöhe im Alter, die monatlich aufgebracht werden muss und die immer höher steigt, je älter der Versicherte wird. Zudem ist sie auch zu bezahlen, wenn der Unternehmer in Rente geht. Im Gegensatz zur gesetzlichen KV, wo die Rente abzüglich der Versicherungsbeiträge ausgezahlt wird. Diesen Beitrag muss der Privatversicherte weiter selbst bezahlen. Es wurde mittlerweile ein Basistarif von den privaten KV eingeführt, damit die Kosten noch bezahlbar bleiben. Diese Summe ist trotzdem für die meisten Selbständigen im Ruhestand nur schwer zu schultern. Aber auch für die noch aktiven Unternehmer sicherlich in manchem Monat schwer zu erwirtschaften. Seit dem 01.01.2009 gilt für alle die in Deutschland wohnen, eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Auch Selbstständige müssen sich seitdem krankenversichern, und zwar in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern sie zuletzt gesetzlich versichert waren bzw. als Künstler oder Publizisten in der Künstlersozialversicherung. Diese Berufsgruppen können auf jeden Fall zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Wer als Selbstständiger bisher gar nicht oder zuletzt privat versichert war, kann sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig in der Gesetzlichen versichern – wo das nicht geht, muss er eine private Krankenversicherung abschließen. Die privaten Kassen müssen ihn dann ohne Gesundheitsprüfung in ihren Basistarif aufnehmen. Das Problem der Selbständigen ist hierbei, dass die Versicherungen die Unternehmer nur dann aufnehmen, wenn die rückständigen Beiträge nachgezahlt werden. Dies ist für die meisten Kleinunternehmer gar nicht möglich und führt unweigerlich in die Insolvenz. Krankenkassen versuchen verstärkt ihre Forderungen einzutreiben und lassen damit der Selbstständigkeit keine Chance. Die Wucherzinsen für rückständige Beitrage dürfen seit 2013 nicht mehr in den bisher üblichen Höhen erhoben werden, sondern sind gesetzlich begrenzt. Beim Einstieg in die Selbstständigkeit sollte sich der Unternehmer genau überlegen, ob er freiwillig gesetzlich versichert bleibt oder doch besser privat. Ein wichtiger Aspekt ist hier das Eintrittsalter, wenn der Versicherte jung ist, kann eine private Versicherung schon aus Kostengründen die bessere Variante sein. Ich bin der Meinung, selbst die Mitgliedschaft in einem Krankenkassensystem sollte dem Kaufmann überlassen werden und gehört zum unternehmerischen Risiko, dessen er sich dann aber in aller Deutlichkeit bewusst sein muss. Noch besser wären bezahlbare Beiträge. Dies ist sicherlich möglich, wenn nur das Krankheitsrisiko der Versicherten abgesichert werden muss und nicht der ganze Krankenkassenapparat mit bezahlt wird. Für Unternehmer und Angestellte bzw. Arbeitnehmer gilt in diesem Staat doch am Ende das Gleiche, werden die Rechnungen nicht mehr bezahlt, muss das Sozialsystem, also der Steuerzahler, dafür herhalten. Deshalb sind Reformen unablässig, damit sich jeder eine notwendige Versicherung leisten kann. Inhaltlich sollte beachtet werden, sich genau zu überlegen, welche Einschlüsse die Krankenversicherung haben muss und was unnötig ist. Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und vor allem ab welchem Tag. Beim Einschluss des Krankenhaustagegeldes ist darauf zu achten, sich nicht über zu versichern. Damit ist gemeint, das Tagegeld nicht in einer Höhe abzuschließen, die das Durchschnittseinkommen übersteigt. Warum? Weil die Krankenversicherung nur die Absicherung in Einkommenshöhe im Krankenfall ausbezahlt. Ergibt der Jahresabschluss einer Firma ein betriebswirtschaftliches Minus, dies kann z.B. durch hohe Investitionen möglich sein, zahlt die KV im Krankheitsfalle überhaupt kein Tagegeld aus. Will der Unternehmer Zusatzleistungen, wie z.B. den Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Homöopathie oder Zahnersatzleistungen, empfiehlt es sich, das Angebot genau anzuschauen. Krankversicherungen nutzen diese häufig als Lockmittel für die Kundengewinnung. Die Zusätze können aber so gestrickt sein, dass mit den angebotenen Erweiterungen oft nur spezielle Erkrankungen behandelt werden, die Breite der Symptombehandlung aber ausgeschlossen ist. Dies macht für den Patienten wenig Sinn, denn im Bedarfsfall muss er trotzdem selber zahlen. Alle Einschlüsse kosten zudem extra.
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Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab, wenn Pflege benötigt und die dementsprechenden Pflegestufen für den Betroffenen zugeteilt werden. Wenn die Rente und das gezahlte Pflegegeld dann z.B. für die Unterbringungskosten im Pflegeheim nicht mehr reichen, wird das Vermögen des Betroffenen herangezogen und wenn dies aufgebraucht wurde, zahlen die Kinder. Das sogenannte „Elterngeld“. Das Einkommen der Kinder kann dann, je nach Zuzahlungshöhe bis zum gesetzlich geregelten Einkommensselbstbehalt des jeweiligen Bundeslandes, eingefordert werden. Wenn nicht freiwillig, dann durch Gerichtsbeschluss und Kontenpfändung. Erst als letzte Möglichkeit, wenn alle Geldkanäle versiegen, bezahlt der Staat die Rechnung. Zusätzlich privat vorzusorgen ist daher eine sinnvolle Sache, um diesen potenziellen Problemen gegenzusteuern. Wichtig ist zudem schon rechtzeitig zu klären, wer als Betreuer für den zu Pflegenden eingesetzt werden soll, sollte es ein Angehöriger sein. Ansonsten kann es bürokratisch und kompliziert werden. Alles über die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln.
Rentenversicherung [Rentenvorsorge]
Wenn der Kaufmann in der Lage ist, eine private Rentenvorsorge abzuschließen, dann sollte er dies tun. Er kann auch weiterhin in die gesetzliche oder eine private Rentenversicherung [RV] einzahlen. Meiner Ansicht nach gibt es allerdings bessere Alternativen. Wird der Stand der wirtschaftlichen und politischen Sachlage 2013 betrachtet, sollte über andere Wege nachgedacht werden, sich seine Rente zu sichern, weil die Möglichkeit besteht, dass der Papierwert der Versicherungspolice auf null geht. Wenn trotzdem in eine private Rentenversicherung investiert wird, muss der Unternehmer sich im Klaren sein, dass die im Vertrag anvisierte Verzinsung bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung deutlich sinken kann. Außerdem verliert er viel Geld, wenn die Police vorzeitig zurückgekauft wird, dies gilt vor allem für Altverträge [längere Laufzeit]. Durch einen Gerichtsbeschluss und eine anhängige Klage wurde dafür gesorgt, dass Rückkaufswerte heute höher berechnet werden. Bis dahin ein Riesengeschäft für die Versicherungen. Es ist nur dann mit Profit zu rechnen, wenn über die volle Laufzeit ohne Unterbrechung Beiträge entrichtet werden konnten. Wenn der Vertrag stimmig gestrickt und die Beitragshöhe sinnvoll festgelegt wurde, ist es eine mögliche Vorsorge. Dabei keine Dynamikeinschlüsse integrieren. Die Verträge sollten als Kapitalversicherung gesehen werden, also außer den Todesfall auf Zusatzleistungen, wie z.B. Berufsunfähigkeit [BU], verzichten. Auf jeden Fall, bei einem Einschluss der BU in die RV überprüfen, inwieweit diese die Kapitalbildung minimiert. In der Regel werden zwar vom Versicherer die Renten einzeln gerechnet, aber hinschauen kann sich lohnen. Wenn, dann separat einen Vertrag für die BU abschließen. Der Vorteil bei Einschluss einer BU in die private Rentenversicherung ist, dass im Rentenfall die Kapitalrente vom Versicherungsunternehmen weiter bezahlt wird. Bei Todesfall nur die absolut notwendige Höhe abschließen, dies besser über die Risikolebensversicherung regulieren. Alle Zusatzeinschlüsse sind eher ein Geschäft für die Versicherungen und dessen Berater. Das eingesparte Geld lieber in Edelmetalle oder Aktien investieren. Damit geht der Unternehmer auch den Argumenten für die Inflationsanpassung [Dynamik] der Policen aus dem Weg, er legt sein Geld in verschiedene Anlageformen an, breit gestreut und setzt nicht nur auf ein Pferd. Sowieso eine sinnvollere Strategie. Immer bedenken, dass private Rentenversicherungen viele Kosten beinhalten, die aus den eingezahlten Beträgen verrechnet werden. Alle abgehenden Kosten eines Vertrages genau aufschlüsseln und vor allem nicht vergessen, sich die Provisionskosten aufzeigen zu lassen. Ob die private Rentenversicherung ihre Garantien in einer Krise aufrechterhalten kann, ist ebenfalls fraglich.
Ist die jährliche Anpassung der Beiträge für die optimierte Altersvorsorge zur Erhaltung des Lebensstandards, um eine Wertsteigerung des Vertrages zu erzielen. Aus heutiger Sicht fängt der Unternehmer damit aber nur, wenn überhaupt, die Inflationsrate auf.
Wer weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder einzahlen muss, bekommt eine staatliche Rente, die meiner Meinung nach in ihrer Höhe nicht wirklich sicher ist und von den heutigen Berechnungen abweichen kann, denn wir sind mitten in der Krise. Wichtig ist es, eine schriftliche Abmeldung bei der gesetzlichen Rentenversicherung einzureichen, wenn der Unternehmer in die private Rentenversicherung wechselt. Ansonsten sind die Beiträge nachzuzahlen und das kann teuer werden. Im schlechtesten Fall bedroht es die Existenz. Gültigkeit besitzt die gesetzliche Rentenversicherungspflicht nur für Unternehmer, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Hier gilt eine Beitragszeit von 14 Jahren, die erfüllt werden muss. Die Zeit, in der der Unternehmer als angestellter Meister eingezahlt hat [Meisterbrief], wird mit angerechnet. Also abmelden nicht vergessen! Für die in der Regel zu wenig erhaltenen Beträge von vorzeitig aufgelösten Renten- bzw. Lebensversicherungen kann jetzt auch noch nachträglich ein Auszahlungsnachschlag von den Versicherungsunternehmen beantragt werden. Formulare gibt es bei den Verbraucherschutzzentralen.
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Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die innerhalb von betrieblichen Abläufen oder Auftragsarbeiten Dritten zugefügt werden. Dabei sind die Mitarbeiter des Unternehmens mitversichert. Ist das Verschulden grob fahrlässig herbeigeführt, übernimmt der Versicherer keine Schadensregulierung. Schäden, die von den Arbeitnehmern dem eigenen Unternehmen zufügt werden, begleicht die Betriebshaftpflichtversicherung allerdings nicht.
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Privathaftpflicht- & Hausratversicherung
Die Privathaftpflicht sollte jeder Kaufmann abschließen, um sich im Privatbereich vor finanziellen Ansprüchen zu schützen. Haftungsgrenzen sind meines Wissen in dieser Versicherung nicht vorhanden. Vom Preis - Leistungsverhältnis im Schadensfall ein sinnvoller Vertrag. Die Privathaftpflicht schließt allerdings Schäden aus, die innerhalb von Partnerschaften entstanden sind. Lebensgemeinschaften mit gleicher Wohnadresse und Ehen benötigen pro Person keine einzelne Absicherung, sondern der Partner ist mitversichert. Die beiden Versicherungen Privathaftpflicht und Hausrat werden hier in einem Atemzug genannt, weil sie in der Regel als Kombiversicherung verkauft werden. Sicherlich im Zusammenschluss im Rahmen der Preisgestaltung sinnvoll. Eine Hausratversicherung versichert das Inventar des Eigentümers zu festgelegten Versicherungssummen zum Wiederbeschaffungswert. Hier ist darauf zu achten, dass der Hausrat so versichert ist, dass keine Unter- oder Überversicherung vorliegt. Der Unternehmer sollte in seine Überlegungen mit einbeziehen, dass die Neuanschaffung von z.B. 10 Jahre altem Wohnungsinterieur nach einen Wohnungsbrand erheblich mehr Kosten verursachen kann, wie zum Zeitpunkt der Anschaffung. Hier sollte mit dem Versicherungsvertreter besprochen werden, inwieweit eine höher angesetzte Versicherungssumme sinnvoll ist. Alle nicht angegebenen Wertgegenstände, die sich im Haushalt befinden, aber nicht mit in die Versicherungssumme einfließen, unterliegen keinem Versicherungsschutz. Selbst Bargeldreserven, Schmuck und andere Wertgegenstände können explizit mit versichert werden, müssen aber bei der Versicherung angegeben werden, um im Schadensfall eine Regulierung zu erfahren. Die Hausratversicherung bietet einen Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Zusätzlich sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie z.B. Aufräumungs-, Schutz- und Hotelkosten versichert. Sollte der Unternehmer Hausrat versichern wollen, der sich außerhalb der Wohnung befindet, wie z.B. ein Fahrrad im Keller, muss er dies in die Versicherung separat mit einschließen. Wichtig ist es hierbei, dass der Mieter oder Eigentümer der Wohnung seiner Sorgfaltspflicht nachkommt und die Versicherungsbedingungen einhält, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Ein Beispiel sei genannt: Das Betreiben technischer Geräte, wie z.B. eines Geschirrspülers, ohne Aufsicht, kann dazu führen, dass im Schadensfall, z.B. bei einer defekten Ab- oder Zuwasserleitung, und einem nachfolgenden Wasserschaden, die Versicherung nicht zahlt. Ohne Aufsicht bedeutet dabei, dass der Versicherte die Wohnung über längere Zeit verlässt, während der Geschirrspüler läuft.
Inhaltsversicherung
Eine Inhaltsversicherung sollte alle denkbar möglichen Absicherungen enthalten, die ein Unternehmen benötigt: Brand, Diebstahl, Vandalismus, Elementarschäden etc. Die Versicherungshöhe so festlegen, dass bei einem Totalschaden das Eigentum zum Neubeschaffungspreis in voller Höhe abgesichert ist. Beim Versicherer nachfragen, in wie weit bzw. in welcher Höhe der damit verbundene Gewinnausfall für den Zeitraum bis zum Neustart versichert ist. Wenn der Gewinnausfall gedeckt ist, ermittelt er sich aus dem Durchschnittsgewinn / Jahresmittel des letzten Geschäftsjahres und wird auf die Ausfallzeit hochgerechnet. Das Risiko, Kunden nicht mehr mit den spezifischen Leistungen bedienen zu können, also durch den entstandenen Schaden Kunden und dazugehörige Gewinne zu verlieren, ist mir als Versicherungsleistung nicht bekannt. Bei Inhaltsversicherungen sollte sich der Kaufmann genau anschauen, welche Bedingungen im Schadensfall erfüllt sein müssen [Brandschutz, Arbeitsschutzregelungen etc.], denn der Versicherungsschutz ist schnell erloschen. Rauchen oder offenes Feuer z.B. kann bei Schadensanzeige zum Versicherungsausfall führen. Bei einem Mietobjekt ist es ratsam, sich vom Vermieter die Gebäudeversicherung in Kopie zustellen zu lassen. Wenn ein Schaden vom Gebäude ausgeht, z.B. ein Brand durch unsachgemäße Elektroinstallation, und der Vermieter keine Gebäudeversicherung hat, ist der Mieter der Dumme und bekommt keinen Schadensersatz. Auch durch eine fehlerhafte Wasserinstallation seitens des Vermieters, nicht erfolgte Instandhaltungsmaßnahmen oder durch Verschleiß von Anlagen kann es zum Versicherungsausfall kommen. Deshalb sollte der Kaufmann Unterlagen über eine sachgemäße Installation anfordern und prüfen oder durch seine Versicherung prüfen lassen. Hier zahlt der Versicherer nicht, sobald unsachgemäß gearbeitet wurde. Es besteht zwar dann immer noch das Mittel der persönlichen Haftung, also den Verursacher direkt zu belangen, aber wie groß die Möglichkeit ist, hier an seine Forderungen zu kommen, kann sich jeder selbst denken. Aller Wahrscheinlichkeit nach sind dann die Aussichten, den Schaden reguliert zu bekommen, sehr gering.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung sollte der Unternehmer auf jeden Fall abschließen, um sein Eigentum vor Gefahren zu schützen. Dabei ist zu beachten, dass die Police an das vorhandene Objekt angepasst werden muss. Wichtig ist, dass Fachfirmen alle Baumaßnahmen und Installationen vorgenommen haben, um im Schadensfall dafür den Nachweis erbringen zu können, dass alles fachmännisch installiert wurde. Die Kombination Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserversicherung sollte mindestens abgeschlossen werden. Sofern gewünscht, kann der Unternehmer noch eine Glasversicherung und die Elementarversicherung zusätzlich mit einschließen. Sinnvoll ist es, die Gebäudeversicherung nur mit einer Laufzeit von einem Jahr abzuschließen. In diesem Fall kann schneller zu einem besseren Angebot gewechselt werden. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren wird meist ein Rabatt von bis zu 10% gewährt. Eine weitere Gefahr birgt natürlich bei einem Schadensfall und langen Laufzeiten, dass die Regulierung schwieriger wird, wenn Nachfolgeschäden auftreten. Eine Selbstbeteiligung wird für die Gebäudeversicherung nur selten angeboten. Dies macht auch nur dann Sinn, wenn sich dadurch die Beiträge deutlich reduzieren. Wenn der Unternehmer ein Objekt anmietet, sollte er sich beim Vermieter davon überzeugen, dass dieser eine solche Versicherung besitzt, um seine Schäden, die vom Gebäude ausgehen, reguliert zu bekommen [s. auch Inhaltsversicherung].
Unfallversicherung
Sich mit einer privaten Unfallversicherung zu schützen, halte ich für sehr sinnvoll. Ob im Haushalt, beim Hobby, Sport oder bei den allgemeinen Freizeitaktivitäten, ein Unfall ist schnell passiert. Die Arbeitsfähigkeit kann dadurch zum Teil langfristig eingeschränkt oder unmöglich gemacht werden. Die private Unfallversicherung kann helfen, die Gesundheit wieder herzustellen und sich vor finanziellen Schwierigkeiten, in der Zeit in der kein Einkommen erzielt wird, zu schützen. Die Invaliditätssumme wird je nach körperlicher Schädigung ausgezahlt, diese wieder anhand der Gliedertaxe eingeordnet, zum Beispiel der Verlust des Daumens mit 5%. Entweder der Verunfallte gesundet wieder oder wird arbeitsunfähig. Hier muss der Unternehmer abwägen, ob in der Unfallversicherung eine Unfallrente mit eingeschlossen wird oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung in einem separaten Vertrag mündet.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, wobei sich der Unternehmer im Klaren sein muss, dass das größte Risiko, nämlich Zahlungsausfälle abzusichern, niemand versichert. Auf jeden Fall nicht über die normale Rechtsschutzversicherung. Hier gibt es spezielle Verträge, wobei dafür nicht unerhebliche Mindestgrößen von Gewinnen oder Umsätzen erwirtschaftet werden müssen. Unternehmen die es sich leisten wollen Rechnungsausfälle abzusichern, werden dementsprechend zu Kasse gebeten. Eine gute Variante um Zahlungsausfällen vorzubeugen ist das Factoring [regresslose Übertragung der Forderungen an die Bank gegen Gebühren]. Ein Beispiel dafür, dass der Kaufmann sich auch ohne Police absichern kann. Der Unternehmer sollte beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung überlegen, ob er das Vertragsrecht mit eingeschlossen haben will. Dies ist standardmäßig nicht mit eingebunden und kostet extra, denn hier trägt die Versicherung im Bedarfsfall ein hohes Risiko, da Firmen in viele Verträge eingebunden sind. Zu beachten ist noch die Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsunterzeichnung, bis die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Der Kaufmann sollte seine Rechtsschutzversicherung separat bei einer anderen Versicherung abschließen. Das Risiko im Bedarfsfall eine Ablehnung der Kostenübernahme zu bekommen, ist durchaus größer, wenn es sich um Forderungen an das gleiche Versicherungsunternehmen handelt. In der Regel beinhaltet eine solche Police immer eine Selbstbeteiligung. Meiner Meinung nach, diese so niedrig wie möglich halten, da ansonsten bei kleinen Streitwerten, die Zuzahlung unverhältnismäßig ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Versicherung für Unternehmer die aus gesundheitlichen Gründen auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, weil sie ihren Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausführen können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung [BU] kann durch Krankheit oder Unfall zum Tragen kommen. Bei Berufsunfähigkeit durch einen Unfall käme sogar eine Leistungskombination aus Unfall- und Berufsunfähigkeitsrente in Frage, soweit beides versichert ist. Eine nichtgesetzliche BU sollte in einer für sich notwendigen Höhe separat abgeschlossen werden, um im Schadensfall die persönlichen Ausgaben decken zu können. Wie aber schon erwähnt, darauf achten, dass ein Einschluss in eine andere Versicherung nicht unbedingt erfolgt, um die Kapitalerträge z.B. der privaten Rentenversicherung nicht zu minimieren. Die Kosten des Unternehmens, wie z.B. für Mieten des Gewerbeobjekts, sind mit der BU jedoch nicht aufzufangen und der Kaufmann muss entweder seine Firma veräußern oder über Nachfolger bzw. eine Beteiligung Dritter nachdenken. Vor allem muss er sich aber bewusst sein, in keiner Form mehr aktiv in seinem Betrieb mitzuarbeiten, wenn er eine 100%ige BU - Leistung erhält, um nicht den Versicherungsschutz zu verlieren. Er kann jedoch finanziell an der Firma beteiligt bleiben. Außerdem ist eine Berufsunfähigkeit noch einmal von einer kompletten Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Bei einer vollständigen gesundheitlichen Erholung erlischt der Versicherungsanspruch, bei Verbesserung bzw. Teilgenesung wird eine Anpassung der Zahlungshöhe vorgenommen und der Betroffene muss möglicherweise wieder eine zumutbare Arbeit aufnehmen. Zu unterscheiden ist noch die Absicherung der BU als private vs. gesetzliche Vorsorge. Bei Unternehmern, die vorher gesetzlich versichert waren, kann sich trotz Wechsel zur privaten Versicherung ein Erhalt der gesetzlichen BU - Ansprüche lohnen, dabei wird ein Grundbeitrag von den gesetzlichen Krankenkassen erhoben. Hier hat der Selbständige dann die Variante aus gesetzlicher BU, privater Rentenvorsorge und privater Krankenversicherung gewählt. Dies kann auch finanziell günstiger sein als eine reine Privatrentenvorsorge oder er stockt nach Bedarf mit der privaten BU auf. Genauso kann der Selbständige weiter freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben, ab einem gewissen Alter aus Kostengründen eine sinnvolle Variante. Ist der Unternehmer privat BU - versichert, zahlt diese im Versicherungsfall auch weiterhin die Rentenbeiträge. Ist ein Unternehmer gesetzlich BU - versichert, muss er seine Kranken- und Rentenversicherung aus der BU - Rente bestreiten. Hat sich der Kaufmann zusätzlich privat rentenversichert, kann er seine Vorsorgeaufwendungen entweder von der Höhe gesetzlichen BU bestreiten oder er muss sie aussetzen. Wenn z.B. 1.000,00 € BU - Rentenzahlung versichert wurden, gehen für einen Unternehmer mittleren Alters davon noch über 50% an Pflichtversicherungen ab. Was zum Leben bleibt ist nicht einmal das Hartz VI - Niveau. Hier bleibt der Gang zum Sozialamt nicht erspart. Eine Berufsunfähigkeit bedeutet sicherlich auch, verschiedene Medikamente und Hilfsmittel in Anspruch nehmen zu müssen. Wenn hier noch eingerechnet wird, dass die Krankenkassen nicht alle Medikamente zu 100% Prozent übernehmen, also regelmäßig Zuzahlungen anstehen, wird es finanziell eng mit einer kleinen BU und die Versicherung wird ins Absurdum geführt. Soll also heißen, entweder der Beitrag für eine vernünftige Absicherungshöhe kann aufgebracht oder die Versicherung sollte nicht abgeschlossen werden. Eher für die Versicherungen profitabel. Das Geld sollte der Unternehmer dann lieber in andere Rücklagen fließen lassen und sich dadurch mehr Liquidität verschaffen. Für Unternehmer die gesetzlich versichert sind ist außerdem zu beachten, dass ab dem Jahrgang 1963 überhaupt kein Anspruch von der Krankenkasse für eine BU - Rente besteht, sondern nur auf eine Erwerbsminderung. Heißt also letztendlich, dass mögliche Tätigkeiten angenommen werden müssen und im Gegensatz zur privaten Absicherung kein Ausschluss von zumutbaren Arbeiten mehr besteht. Die eigentlich wichtige Aussage ist: Bezieht der Kaufmann eine BU, ist das in der Regel sein einziges Einkommen, außer er bezieht noch Einkünfte aus Beteiligungen von seiner Firma, wenn diese durch Gesellschafter oder dergleichen weiter geführt werden kann, oder er ist so gut aufgestellt, dass es noch andere Einkommensquellen [z.B. aus Vermietungen] gibt.
Transportversicherung
Die Transportversicherung [Autoinhaltsversicherung] ist nach eingehender Prüfung meinerseits für den Unternehmer wenig sinnvoll, da hier nur der Supergau versichert ist und sonst nichts. Heißt also, nur wenn durch einen Verkehrsunfall nachfolgend ein Sachschaden an der Ladung entsteht. Die Versicherung tritt aber nur dann ein, wenn der Unfall ohne Fremdeinwirkung erfolgte. Ein weiteres Mango ist, dass die Versicherer nur den Zeitwert der beschädigten Waren versichern. Der kann zum eigentlichen Wiederbeschaffungswert so extrem differieren, dass der Unternehmer die Versicherung ad Absurdum führt. Maximal ein Geschäft für die Versicherung. Ein Beispiel: Es findet ein Transport von Mietmobiliar, was vor fünf Jahren angeschafft wurde, statt. Der Preis der Neuanschaffung war z.B. 5.000,- €. Nach fünf Jahren hat das Mobiliar eine buchhalterischen Restwert von 0,- €. Dies entspricht dann natürlich auch dem Zeitwert. Im Falle eines Schadens erhält der Versicherte demzufolge keine Ersatzleistung. Sollte der Unternehmer sich für diese Absicherung entscheiden, ist es wichtig alle Fahrzeuge mit in den Vertrag einzuschließen, mit denen transportiert wird, als auch und vor allem Mietfahrzeuge. Privatfahrzeuge, die für solche Zwecke genutzt werden, können in der Regel nicht mit versichert werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, wenn Subunternehmer oder dessen Angestellte vom Auftraggeber Waren und Güter bewegen, unbedingt mit in dem Vertrag vermerken. Gemeint ist hier nicht das direkte Bewegen der Güter durch Dritte, z.B. Be- oder Entladen, sondern das Führen des Fahrzeuges, welches Fremdmaterial enthält. Ansonsten hat der Kaufmann keinen Versicherungsschutz. Schäden durch einen Verkehrsunfall werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Schäden beim Be- und Entladen sind prinzipiell nicht durch Transportversicherungen versichert, wobei hier eigentlich die meisten Schäden entstehen [können]. Sollte das Be- und Entladen durch Subunternehmen getätigt werden, tritt dessen Betriebshaftpflichtversicherung für den Schaden ein. Bei den eigenen Angestellten trägt der Unternehmer das Risiko und die Kosten bei Beschädigungen an seinem Eigentum selbst. Unsachgemäße Ladungssicherung ist ebenfalls von der Versicherung ausgeschlossen. Eine Empfehlung für Material, welches der Unternehmer mit eigenen oder Mietfahrzeugen für den Kunden bewegen soll: Sorgen Sie dafür, dass ihr Auftraggeber sein Eigentum selbst versichert. Benötigt der Unternehmer nur für einen Kunden ein einziges Mal eine Transportversicherung sind die Kosten erheblich höher als wenn ein Jahresvertrag abgeschlossen wird. Weiterhin ist die Gefahr, dass die Versicherung gar nicht greift viel zu hoch. Der Rest ist unternehmerisches Risiko, welches am Ende sowieso größtenteils selber getragen werden muss. Transporte mit Speditionen sind versichert, es kann aber nicht schaden sich davon zu überzeugen. Auch dort sind Schadenshöhen begrenzt und es sollte überprüft werden, was der Speditionsunternehmer transportieren darf und was nicht.
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung halte ich aus vielerlei Gesichtspunkten für sehr problematisch. Aus meiner Sicht ist sie ein Produkt, das dem Vermittler eine hohe Provision sichert und schon deshalb kann es sein, dass der Versicherungsnehmer nicht neutral und objektiv beraten wird und schon gar kein individueller Zuschnitt der Versicherung auf die Situation sowie Person erfolgt. Weiterhin beinhalten solche Produkte noch weitere Kostenfallen wie den Verwaltungs- und Risikoanteil oder die Abschlussgebühren. Dieser Policen werden noch mit Todesfallschutz verkauft, was den Wert der Versicherung in nicht notwendiger Weise minimiert und nur den Provisionsbeutel des Verkäufers füllt. Ich persönlich finde eine Absicherung im Todesfall zwar sehr sinnvoll, um den Hinterbliebenen keine finanzielle Last zu hinterlassen. Eine Lebensversicherung ohne Todesfallschutz gibt es meines Wissens aber nicht. Das Ableben sollte der Unternehmer besser durch eine Risikolebensversicherung abdecken. Die Absicherung des Todesfalls innerhalb einer Lebensversicherung macht auch keinen Sinn, wenn zusätzlich die steuerliche Absetzbarkeit betrachtet wird. Denn dies ist nur zu einem prozentualen Anteil möglich, aber nicht für den gesamten Betrag. In der vollen Summe steht nur die monatliche Zahllast an. Der Kaufmann sollte sich weiterhin auf jeden Fall bewusst sein, wenn er eine derartige Versicherung abschließt, dass diese nur Gewinn bringend arbeitet, wenn die volle Laufzeit eingehalten wird. Bei einem vorzeitigen Ausstieg sind auf jeden Fall die Rückkaufswerte unverhältnismäßig und es wird in der Regel sehr viel Geld eingebüßt. Dies gilt auch hier wieder vor allem für Altverträge. Sollte der Unternehmer in die Situation geraten, seine Versicherung auflösen zu müssen, gibt es noch die Möglichkeit diese zu verkaufen, um einen höheren Ablösewert zu erhalten, als er beim Versicherer erzielen würde. Die Aufkäufer solcher Policen lassen die Verträge dann weiterlaufen, um sich den Ertrag, den eine volle Laufzeit aufweist, zu sichern. Dafür gibt es spezialisierte Firmen. Weiterhin ist zu beachten, dass eine Laufzeit von 12 Jahren nicht unterschritten wird, ansonsten schlägt die Steuerfalle gleich wieder zu [Kapitalertragssteuer]. Dies ist auch für Rentenversicherungen gültig. Sollen Zahlungen ausgesetzt werden, können diese beitragsfrei gestellt werden. Der Bundesregierung und den Oppositionsparteien ist nach vielen Jahrzehnten endlich aufgefallen, dass sich in den nächsten Jahren immer mehr Unternehmer zur Ruhe setzen oder setzen müssen. Und darunter sind gewiss viele, die sich eine Altersvorsorge gar nicht leisten konnten. Rücklagen gibt es meist auch keine. Nun ist der Staat gefragt, denn es gibt keinen Anspruch auf Rente oder nur einen geringen. Deshalb sollen Neuunternehmer bald mit einer Pflichtversicherung bedacht werden, damit der Staat im Umkehrschluss nicht mit Sozialhilfe einspringen muss. Doch dies wird er bei vielen müssen. Die Regierung hätte dem Unternehmer vielleicht nicht Jahrzehnte lang gnadenlos besteuern und bebeitragen sollen, damit ihm noch Geld für eine vernünftige Altersvorsorge übrig bleibt. Als Resümee ist anzumerken, auch hier gilt, es gibt zeitgemäßere und effektivere Möglichkeiten als eine Lebensversicherung.
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Risikolebensversicherung
Halte ich für sinnvoll, wenn der Unternehmer mit geringem Beitrag einen Todesfallschutz erreichen will, um seine Familie abzusichern. Natürlich muss jeder selbst danach schauen, welches Risiko, also welche Forderungen er nach seinem Ableben hinterlässt und dementsprechend vorsorgen. Risikolebensversicherungen sind kein Sparstrumpf, sondern ein Absicherung für den Ernstfall. Hier kann klassischen Altersvorsorgen, wie zum Beispiel eine Renten- oder Lebensversicherung, aus dem Weg gegangen und sinnvoller investiert werden.
Auslandskrankenversicherung
Ein Versicherungsschutz der wenig kostet und viel Ärger ersparen kann. Besitzer einer Visa- oder anderer Kreditkarten müssen diese Versicherung nicht zusätzlich abschließen, denn sie ist schon mit in der Jahresgebühr enthalten. Nachprüfen, welche Leistungen der Vertag integriert und in welcher Höhe diese abgesichert sind. Wichtig ist auch, die Kostendeckung für den Rücktransport nach Deutschland in die Versicherung mit zu aufzunehmen. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 8,00 € - 10,00 €. Ansonsten separate Versicherung abschließen, vor allem bei regelmäßigen Aktivitäten im Ausland. Ebenfalls überprüfen, in welchen Ländern ein Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist als Hinterbliebenenschutz nur sinnvoll, wenn der Unternehmer die entstehenden Kosten für sein Begräbnis und vielleicht noch anfallende private Mietkosten absichern will. Denn hier sollte er wissen, dass auch bei einem Verstorbenen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für die eigene Wohnung gesetzlich vorgeschrieben ist. Das heißt für die Angehörigen 1. Grades sind noch 3 Monate Miete auszugleichen. Ausnahmen, indem der Vermieter mit sich handeln lässt, sind sicherlich vereinzelt möglich. Andersherum gesehen ist es natürlich auch sinnvoll, sich über solche Absicherungen in seiner Familie zu befragen, um im schlimmsten Falle mit den Kosten nicht alleine dazustehen oder diese im schlechtesten Falle gar nicht bedienen zu können und in der Schuldenfalle zu landen. Eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, um seine gewerblichen Belange abzusichern, halte ich für nicht sinnvoll, besser hier andere Vorsorgen treffen.
MR. HicHELP
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Rückabwicklung von Lebensversichungen
Widerruf der Lebensversicherung Immer mehr Verbraucher kommen bei einer aktuellen Bewertung der Kapitalanlage „Lebensversicherung“ zum Schluss, dass ihr Geld doch anderswo besser angelegt wäre und die Lebensversicherung zur Altersvorsorge nicht mehr taugt. Doch die Kündigung einer Lebensversicherung scheitert meist an unakzeptablen Rückkaufswerten, mit denen sich Versicherungsunternehmen schadlos halten und ihren Vertragspartnern den Ausstieg verderben.
Der Widerrufs-Joker Der „Widerrufs-Joker“ bietet unzufriedenen Versicherten schon seit einigen Jahren einen zumeist problemlosen Ausstieg aus ihrer Lebensversicherung. Wer bereits einen Rückkaufswert ausgezahlt bekommen und den Versicherungsvertrag entsprechend beendet hat, kann mit dem Widerrufsjoker über den Rückkaufswert hinaus die Differenz zur Summe der Beiträge (abzüglich der Kosten der mitversicherten Risiken) sowie eine oft nicht unerhebliche Nutzungsentschädgigung erhalten.Möglich wird das alles auf Basis von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes. Die rechtliche Grundlage Entsprechend den Grundsatzurteilen des EUGH vom Dezember 2013 und des BGH vom Mai 2014 über den Widerruf und die Rückabwicklung von Lebensversicherungen sind die Voraussetzungen für einen zeitlich unbegrenzten Widerspruch einer Lebensversicherung gegeben. Die Urteile hatten Fehler in den Widerrufsbelehrungen aufgedeckt und damit den Widerspruch / Widerruf von Lebensversicherungsverträgen ermöglicht, die gemäß § 5a VVG a.F. abgeschlossen wurden. Das entsprechende Versicherungsvertragsgesetz galt vom 1. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 2007. Experten aus dem Verbraucherschutz-Lager gehen davon aus, dass die Mehrzahl der in Deutschland in dieser Zeit abgeschlossenen ca.108 Mio. Lebensversicherungen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Während sich viele Versicherungsnehmer mit der Erstattung der eingezahlten Prämien (abzüglich der Kosten der mitversicherten Risiken) zufrieden geben, gehen wir für unsere Kunden einen Schritt weiter. Dem Kunden und Versicherungsnehmer steht auch das Geld zu, das die Versicherung mit den gesamten Beiträgen erwirtschaftet hat. Weitere Informationen erfolgen zum Thema Rückabwicklungen von Versicherungen zeit nah hier auf HicHELP.de von Unternehmer für Unternehmer.
Ratschlag von: Gold Capital International
Verbraucher haben Rechte
Klare Botschaften vom BGH Unbefristetes Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen vor 2008 Mit Urteilen vom 29. Juli 2015 (Az.: IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) hat der BGH in zwei weiteren Verfahren entschieden, welche Positionen bei einer Rückabwicklung nach erfolgtem Widerspruch dem Versicherungsnehmer zustehen und welche in Abzug zu bringen sind. Auszüge: Verbraucherschutzzentrale Das gilt für private Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 29.7.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen worden sind.
Ebenso hat der Versicherer die aus den Prämien tatsächlich gezogenen Nutzungen zu erstatten. Allerdings liegt die Beweislast für die Ziehung von Nutzungen beim Versicherungsnehmer. Die bloße Vermutung einer Renditeerzielung in bestimmter Höhe reicht nicht aus. Der Versicherungsnehmer muss sich hierbei vielmehr auf die Ertragslage des jeweiligen Versicherers beziehen (BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az.: IV ZR 513/14). Sofern es sich um die Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung handelt, hat der Versicherer nur den aktuellen Fondswert herauszugeben. Das Verlustrisiko aus der Anlage der Sparanteile in die Fonds trägt der Versicherungsnehmer. Wurden allerdings mit den in Fonds angelegten Sparanteilen Gewinne erzielt, stehen diese dem Versicherungsnehmer zu (siehe ebenfalls BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az.: IV ZR 513/14). In jüngster Vergangenheit haben einige Versicherer eine Rückabwicklung abgelehnt und sich dabei auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen die genannte BGH-Rechtsprechung berufen. Die versichererseits eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden jedoch nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Mai 2016 (Az.: 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15) festgestellt, dass die Entscheidungen des BGH vom 29. Juli 2015 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien. Damit dürfte zukünftig jedenfalls eine Ablehnung der Rückabwicklung unter Berufung auf verfassungsrechtliche Bedenken nicht mehr erfolgen. Versicherer vor dem Bundesverfassungsgericht abgeblitzt WIE SOLLTEN SIE VORGEHEN Lassen sie ihre Lebens-/ Rentenversicherung von einem Experten auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüfen. Dieser überprüft auch die Geltendmachung einer eventuellen Nutzungsentschädigung. Bedenken sie, nicht jeder Anwalt ist spezialisiert auf Versicherungsrecht.
Beispiel LV Ziel: Rückerstattung aller eingezahlten Beiträge und Einforderung einer Nutzungsentschädigung. Beitragssumme 39.070 € Rückkaufswert 28.182 € RÜCKERSTATTUNGSANSPRUCH Anspruch Rückerstattung 51.200 € abzgl. Rückkaufswert 28.182 € KUNDENVORTEIL: 23.018 € Jetzt Handeln und Kundenvorteil sichern!
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