Krisenbewältigung
Ratgeber zur Krisenbewältigung
Eigenes Krisenmanagement ist immer sinnvoll, um letztendlich den sogenannten Profis von Banken, Rechtsanwälten und Behörden nicht völlig ausgeliefert zu sein. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass, wenn überhaupt, nur „Dienst nach Vorschrift“ gemacht und das Kapital der Firma verhökert wird. Die Möglichkeiten des Unternehmens für einen Neustart werden jedoch meist nicht ernsthaft geprüft. Bei der Abwicklung eines Betriebes kann es durchaus sein, dass es mehr um den Profit für die „Geldeintreiber“ geht, als um die Wahrung der Chancen für die Firma und deren Angestellte. Die menschliche Seite des betroffenen Unternehmers spielt dabei größtenteils eine nachrangige Rolle.
Zahlungsschwierigkeiten allgemein
Einen Plan entwickeln, um das Problem zu entschärfen und diesen konsequent abarbeiten. Wenn Rechnungen, Steuern, Versicherungen, Löhne etc. nicht gezahlt werden können, sich umgehend mit den Geldempfängern in Verbindung setzen. In Kenntnis gesetzte Zahlungsempfänger zeigen in der Regel Verständnis für die Situation. Egal ob Forderungen der öffentlichen Hand oder der Privatwirtschaft. Gleichzeitig versuchen, sich einen Überblick über die finanzielle Situation zu verschaffen und mit der Konsolidierung seiner Ausgaben beginnen. Dies kann kurz- und mittelfristig zur Verbesserung oder zum Erhalt der Liquidität beitragen. Dabei schnell reagieren, umso größer sind die Chancen das Ruder noch herumzureißen. Entweder es wird eine Ratenzahlung mit den Gläubigern vereinbart oder ein neues Zahlungsziel für die entstandenen Forderungen ausgehandelt. Dies bezieht sich auf alle Ansprüche aus der Wirtschaft. Bei öffentlichen Ansprüchen kann es sich schwieriger gestalten. Als eine der ersten Maßnahmen kann versucht werden, ein Darlehen aufzunehmen oder mit dem Geldinstitut die Schulden zusammen zu fassen und eine Umschuldung anzustreben.
Kontaktaufnahme
Bei einer wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens, finanzielle Probleme aktiv angehen und Maßnahmen ergreifen, die eine Zuspitzung der Situation vermeiden. Sich an eine Vertrauensperson wenden und mit ihr das Problem sachlich besprechen. Hier sollte, wenn möglich, eine Person herangezogen werden, die fachliches Wissen mitbringt. Mit allen Gläubigern umgehend in Kontakt treten, um die Problematik anzuzeigen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Gläubigerverhandlungen
Wenn die genannten Maßnahmen nicht fruchten, eine Rückzahlung der aufgelaufenen Forderungen jedoch nicht im vollen Umfang gewährleistet werden kann, sollte der Unternehmer versuchen einen Vergleich anzustreben und mit den Gläubigern verhandeln. Das ist allemal die bessere Variante als sich in die Firmeninsolvenz oder zusätzlich noch in die Privatinsolvenz zu begeben. Den Gläubigern bleibt nicht allzu viel Spielraum, denn bei einer Insolvenz bekommen sie selten [das gesamte] Geld zurück. Das Angebot sollte aber angemessen sein und nicht unter 20% der Schuldsumme sinken. Wenn eine Vereinbarung gelingt, immer alles schriftlich festhalten. Ansonsten können bereits vereinbarten Zahlungen weitere Forderungen folgen. In kleineren Betrieben oder wenn mangels ausreichenden Betriebsvermögen eine Insolvenzverfahren abgelehnt wurde, kann erst einmal selbst versucht werden, die Firma wieder auf Kurs zu bringen. Auch mental sollte sich auf diese Zeit vorbereitet werden, weil dies eine hohe nervliche Belastung darstellt. Alles hängt davon ab, in welchem Umfang die offenen Forderungen aufgelaufen sind und welche Variante machbar und sinnvoll ist, um wieder durchzustarten.
Stundungen öffentliche Hand
Beim Finanzamt lassen sich in der Regel Stundungen durchsetzen. Am besten direkt mit dem Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen und wenn nötig im Finanzamt vorsprechen. Die Steuerberater können hier aber ebenso unterstützend agieren. Die Einkommenssteuer ist eine Steuer auf der Berechnungsgrundlage von Firmengewinnen und keine sofort vereinnahmte Steuer. Dabei kann für Zahlungen und Vorauszahlungen eine Stundung ausgehandelt werden. Bei der Lohnsteuer erfolgt eine monatliche Zahlung, hier sollte ebenfalls versucht werden, mit dem Finanzamt zu verhandeln, da dies aber Lohnnebenkosten betrifft, könnte es schwierig werden. Im Umsatzsteuerbereich ist eine Stundung eher schwierig, das Finanzamt lässt in diesem Fall kaum mit sich verhandeln. Um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, den Posten, wenn möglich, bevorzugt bedienen. Vereinnahmtes Geld [Umsatzsteuer] wird als geflossen betrachtet und ist somit auch fristgerecht zahlbar. Gewerbe- bzw. Körperschaftssteuer lässt sich ebenfalls stunden. Um sich finanziell zu entlasten, sollte über den Steuerberater versucht werden, vorübergehend seine Steuerzahlungen anzupassen. Aber aufpassen, denn die Steuerlast kompensiert sich und diese Maßnahme kann nur eine vorübergehende „Erste Hilfe“ darstellen. Stundungen der Beiträge oder Ratenzahlungen können auch mit Kammern und Berufsgenossenschaften, denen man zugehörig ist, verhandelt werden.
Die Stundung ist ein Aufschub der entstandenen Forderungen bis zu einem festgelegten Termin oder die Vereinbarung zur Zahlung in monatlichen Teilbeträgen. Wenn das Einkommen den Selbstbehalt nicht übersteigt, kann die Forderung auch vorrübergehend ausgesetzt werden.
Bankschulden
Entstandene Außenstände bei der Hausbank lassen sich bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme regulieren oder es lässt sich zumindest ein Aufschub erreichen. Günstig ist immer zu solchen Terminen ein Angebot mitzubringen, wie die Forderungen ausgeglichen werden können. Also auf den Termin vorbereiten und gute Argumente zurechtlegen. Am besten eine Ertragsvorschau bzw. einen Geschäftsplan erstellen. Vielleicht hilft auch die Bank bei einer ansonsten soliden Kontenführung mit einem Kredit aus der Bredouille. Sollten mehrere Kredite bedient werden müssen, kann eine Umschuldung und Zusammenfassung der Kredite sinnvoll sein. Einen guten Kontakt zu seiner Hausbank pflegen, bringt im Bedarfsfall große Vorteile und macht flexibler. Dies könnte im Krisenfall der große Vorzug bei der Bank vor Ort sein. Ein persönlicher Ansprechpartner für seine Geschäfte gegenüber dem anonymen Onlinebanking. Erfahrungsgemäß ist es eine gute Variante, die finanzielle Ballung der Zahlungsschwierigkeiten durch einen Kredit zu überbrücken. Je nach Sachlage sollte ein Ratenkredit vereinbart oder der Kontokorrent vorübergehend für eine Zeit von 2 – 3 Monaten erhöht bzw. eingerichtet werden, wenn dies zur Überbrückung ausreicht. Unterm Strich muss der Unternehmer sich natürlich sicher sein können, den Ausgleich wieder zu erbringen. In der Regel lassen die Banken mit sich reden. Hilfe durch ein privates Darlehn kann schwierige Verhandlungen ersparen.
Weitere Informationen zum Thema Schulden:
Internetlink
Krankenversicherungen
Private oder gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge des Kaufmanns aufzuschieben, gestaltet sich eher schwierig und muss im Einzelfall geprüft werden. Auf jeden Fall gilt auch hier, schleunigst Kontakt aufnehmen, bevor noch größere Schwierigkeiten entstehen.
Weitere Informationen zum Thema Versicherungen:
Ratgeberlink
http://www.hichelp.de/ratgeber/ratgeber-versicherungen.html
Lohn- und Gehaltszahlungen
Nicht zahlbare Löhne sollten den Angestellten angezeigt und wenn möglich die Situation erläutert und einzeln besprochen werden. Das Personal befindet sich hier ebenfalls in einer sehr angespannten Situation, weil ja einerseits die Lohnzahlung dringend gebraucht wird, andererseits der Arbeitsplatzerhalt Priorität hat. Zudem befindet sich der Arbeitnehmer in einer rechtlich schwierigen Situation, weil eine Kündigung des Arbeitsvertrages den Verlust des sozialen Schutzschirmes zu Folge hat. Laut Regelung der Agentur für Arbeit kann man erst nach 3 Monaten ohne Lohn- oder Gehaltszahlung kündigen, um ALG I zu erhalten, sofern Anspruch besteht. Selbst Härtefälle sind nur mit Hartnäckigkeit durchsetzbar. Die Abzahlungsmöglichkeiten der entstandenen Lohnnebenkosten für die Angestellten müssen mit den Ämtern und Krankenkassen verhandelt werden. Erfahrungsgemäß ist eine rechtzeitige Anzeige der Zahlungsschwierigkeiten sinnvoll, zumindest kann es im Ernstfall eine Kontosperrung verhindern. Dies ist wichtig um finanziell beweglich zu bleiben, wenn Zahlungseingänge erfolgen.
Kontosperrungen
Institutionen der öffentlichen Hand können offene Forderungen auf kurzem Amtswege eintreiben und das Konto mit einer Sperrung belegen. Dies gilt es um jeden Fall zu vermeiden, um wirtschaftlich beweglich zu bleiben. Zudem laufen unnötig weitere Kosten auf, die in so einer Situation dringend zu umgehen sind. Schnell reagieren. Gläubiger aus der Wirtschaft agieren meist mit Anwälten oder Inkassounternehmen. Hier ist das Zeitfenster größer bis eine Sperrung des Kontos erfolgt, weil der Unternehmer erst den gerichtlichen Weg beschreiten muss. Aber die Kosten für Inkasso und Gerichtsvollzieher kommen zur Forderung hinzu, wenn diese berechtigt ist. Ansonsten rechtzeitig Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen, möglichst eine außergerichtliche Einigung anstreben und erst als letzte Maßnahme den Anwalt kontaktieren.
Pfändungsschutzkonto
Um sich vor unrechtmäßigen Zugriffen auf sein Privatkonto zu schützen, legt sich der Unternehmer bei Bedarf ein Schutzkonto zu. Nachteil dieses Kontos ist, dass sich der Abschluss von Neuverträgen schwierig gestaltet, da so ein Konto vom Inhaber nur bei schwierigen wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verhältnissen eingerichtet wird. Jede Sache hat seine zwei Seiten.
Weitere Informationen zum Thema Pfändungsschutzkonto:
http://www.hichelp.de/video-92.html
Schutzschirmverfahren - Insolvenzvorstufe
Unter diesem Verfahren besteht ein Schutz vor den Gläubigern über 3 Monate, um den Betrieb wieder auf Kurs zu bringen und einer Sanierung zuzuführen. Dabei wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, sondern ein Sachverwalter. Wie ich meine ein echter Segen, eine größtenteils unbekannte Form der Konsolidierung eines Unternehmens und ein Schutz vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren und dem Insolvenzverwalter, denn dann geht Wissen, Können und faires Handeln gegenüber dem Unternehmer nicht immer mit den Absichten von Seiten der Gerichtsbarkeit zusammen.
Weitere Informationen zum Thema Schutzschirmverfahren:
http://www.hichelp.de/video-90.html
http://www.hichelp.de/video-91.html
vorläufige Insolvenz
Die vorläufige Insolvenz kommt dann zum tragen, wenn es noch Hoffnung auf Rettung des Unternehmens gibt und wenn der Insolvenzverwalter seinen eigentlichen Aufgaben nachkommt, die Firma zu sanieren und diese Zeit nutzt, um sich einen Überblick zu verschaffen, wie es um den Betrieb steht und welche Maßnahmen ein Weiterführen der Firma ermöglichen. Leider wird aber immer noch nach dem alten Konkursrecht verfahren, also nicht sanieren, sondern abwickeln.
Firmeninsolvenz
Hier ist wohl leider das Ende des Unternehmens erreicht, nachdem wohl hoffentlich alle Maßnahmen der Rettung getroffen worden. Der Insolvenzverwalter ist dann nur noch angehalten, nach Abgeltung seines Honorars die Gläubiger zu befriedigen. Im Realfall geht der private Gläubiger aber leer aus, weil er so ziemlich an letzter Stelle der Forderungsabfolge steht. Zudem kostet das Insolvenzverfahren auch Geld und Richtlinien müssen eingehalten werden. Ein Beispiel: Die Buchhaltung der zahlungsunfähigen Firma muss für 10 Jahre eingelagert werden, dies kann je nach Größe des Unternehmens viel Geld bedeuten. In der Regel übernimmt ein Logistikunternehmen die Einlagerung der Buchhaltung. Die Kosten werden vorrangig aus der Insolvenzmasse bestritten, gehen den Gläubigern also verloren. Wichtig bei einer drohenden Schieflage der Firma ist es den Rettungsschirm zu öffnen, sprich die Insolvenz anzumelden, denn eine Insolvenzverschleppung hat auch strafrechtliche Folgen. Die Anmeldung eines Insolvenzverfahrens erfolgt am Amtsgericht des jeweiligen Firmensitzes. Wenn sich die Firma in Insolvenz oder sichtbar auf dem Weg dazu befindet, wenn möglich, keine Zahlungen mehr vornehmen. Denn ab diesem Datum gelten Regeln für die Reihenfolge der Befriedigung der Forderungen, dies kann im schlechtesten Falle weitere Strafzahlungen bedeuten. Insolvenzverwalter werden nach Honorarverordnung bezahlt, die eigentlich bei 9% der Wirtschaftsmasse liegt. Real werden aber höhere Honorare abgerechnet, weil Richter teils nicht ausreichend im Insolvenzrecht geschult sind und deshalb höhere Forderungen durchwinken. Außerdem stehen sich Anwalt und Richter direkt gegenüber, Konfrontationen werden dabei gern vermieden. Zum Schaden des eh schon gebeutelten Unternehmens. Es gibt eigenartige Regelungen im Insolvenzrecht, alle zugunsten des Insolvenzverwalters. Ein Beispiel: Ab Datum der Insolvenzanmeldung 3 Monate rückwirkend sind alle geleisteten Zahlungen des betroffenen Unternehmens an den Insolvenzverwalter zurück zu zahlen, selbst Angestellte der Insolvenzfirma müssen ihren Lohn an den Verwalter zahlen. Einfache Regel, umso höher die Masse, umso höher das Honorar.
Weitere Informationen zum Thema Firmeninsolvenz:
http://www.hichelp.de/videos-19.html
Privatinsolvenz
Eine Privatinsolvenz kann sich schneller an eine Firmeninsolvenz anschließen als man denkt und zwar dann, wenn durch die Rechtsform eine private Haftung eingeschlossen ist oder die Forderungen von Behörden und Ämtern nicht bedient werden können. Manchen erscheint diese Form der Insolvenz als die Rettung, was sie aber bei genauerem Hinschauen nicht wirklich ist, außer der Unternehmer kann und will die vielfältigen Folgen in Kauf nehmen oder es gibt wirklich keine andere Möglichkeit zur Rettung der eigenen Firma. Die Privatinsolvenz bis zum Abschluss des Restschuldverfahrens dauert nach heutiger Gesetzeslage 6 Jahre, in denen der Schuldner unter der Aufsicht des Verwalters steht und regelmäßig über sein Einkommen Auskunft geben muss. Dabei wird je nach familiärer Situation [ledig, verheiratet, mit oder ohne Kinder] ein monatlicher Selbstbehalt, je nach Bundesland verschieden, belassen, alle Einnahmen darüber hinaus werden zur Tilgung der Schulden heran gezogen. Danach bleibt für weitere 3 Jahre ein Eintrag bei der Schufa stehen. Dieser bewirkt letztendlich, dass der Unternehmer nicht kreditwürdig ist, sollte er ein Darlehen benötigen. Auch Verträge für Handy etc. werden mit dem Schufa - Eintrag in der Regel abgelehnt. Wenn der Schuldner 6 Jahre lang nur den Selbstbehalt verdienen kann, sind logischer Weise keine Rücklagen zu erwirtschaften. Es wird zwar schon an Gesetzen gearbeitet, die diese Zeit verkürzen sollen, aber noch ist es nicht so weit. Das Restschuldverfahren bewirkt zwar am Ende eine Befreiung der aufgelaufenen Schulden, verursacht aber sofort neue Verfahrenskosten und schon schnappt die Schuldenfalle wieder zu. Denn die Kosten des Verfahrens, welche nicht unerheblich sind, stellt der Staat in Rechnung. Diese müssen dann in einer vorgegeben Frist beglichen werden. Das Alter des Kaufmanns spielt aus meiner Sicht eine entscheidende Rolle, weil er ab einem gewissen Alter einfach keine Chance mehr hat, sich finanziell zu erholen. Damit ist der Zeitpunkt nach Beendigung des Verfahrens gemeint. Vielleicht ist schon ein Alter erreicht, wo kein Einkommen mehr erzielt werden kann. Oder die Zeit, um für sich und seine Familie noch Rücklagen zu bilden, ist sehr bemessen. Mit einem Vergleich ist der Schuldner klar im Vorteil. Der bürokratische Aufwand und die Überwachung durch die Behörden, die mit einer Privatinsolvenz einhergehen, sollten ebenfalls die Überlegung wert sein, ob ein anderer Weg nicht die günstigere Lösung ist. Die Gläubiger wissen, dass auch eine kleine Summe zu erhalten besser ist, als am Ende ganz leer auszugehen. In dem Fall darf sich meiner Meinung nach der Fokus nicht nur um die eigene schwierige Lage drehen, denn es kann auch Gläubiger geben, die durch Zahlungsausfälle selbst in Schwierigkeiten kommen. Und die Reihenfolge der Befriedigung von Ansprüchen dürfte jedem klar sein. Der Insolvenzverwalter und die öffentliche Hand stehen auf der Liste ganz oben und zuletzt werden die Forderungen der selbstständigen Auftragnehmer und Angestellten bedient.
Weitere Informationen zum Thema Privatinsolvenz:
http://www.hichelp.de/video-93.html
Insolvenzverschleppung
Ein heikles Thema und schneller als geglaubt ist der Unternehmer in einer solchen Situation. Genau genommen schon dann, wenn er eine Rechnung nicht zum Termin beglichen hat oder andere Forderungen, wie z.B. die vom Finanzamt, nicht pünktlich bezahlt wurden. Kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Angelegenheit. Die Verschleppung einer Insolvenz kommt erst zum Vorschein, wenn der Insolvenzverwalter aktiv wird und das Insolvenzverfahren angemeldet ist. Zurück liegende Zahlungssünden werden aufgedeckt und können nachträglich teuer werden.
MR. HicHELP
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