Versicherungen:
Rückabwicklung von Lebensversichungen
Widerruf der Lebensversicherung Immer mehr Verbraucher kommen bei einer aktuellen Bewertung der Kapitalanlage „Lebensversicherung“ zum Schluss, dass ihr Geld doch anderswo besser angelegt wäre und die Lebensversicherung zur Altersvorsorge nicht mehr taugt. Doch die Kündigung einer Lebensversicherung scheitert meist an unakzeptablen Rückkaufswerten, mit denen sich Versicherungsunternehmen schadlos halten und ihren Vertragspartnern den Ausstieg verderben.
Der Widerrufs-Joker Der „Widerrufs-Joker“ bietet unzufriedenen Versicherten schon seit einigen Jahren einen zumeist problemlosen Ausstieg aus ihrer Lebensversicherung. Wer bereits einen Rückkaufswert ausgezahlt bekommen und den Versicherungsvertrag entsprechend beendet hat, kann mit dem Widerrufsjoker über den Rückkaufswert hinaus die Differenz zur Summe der Beiträge (abzüglich der Kosten der mitversicherten Risiken) sowie eine oft nicht unerhebliche Nutzungsentschädgigung erhalten.Möglich wird das alles auf Basis von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes. Die rechtliche Grundlage Entsprechend den Grundsatzurteilen des EUGH vom Dezember 2013 und des BGH vom Mai 2014 über den Widerruf und die Rückabwicklung von Lebensversicherungen sind die Voraussetzungen für einen zeitlich unbegrenzten Widerspruch einer Lebensversicherung gegeben. Die Urteile hatten Fehler in den Widerrufsbelehrungen aufgedeckt und damit den Widerspruch / Widerruf von Lebensversicherungsverträgen ermöglicht, die gemäß § 5a VVG a.F. abgeschlossen wurden. Das entsprechende Versicherungsvertragsgesetz galt vom 1. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 2007. Experten aus dem Verbraucherschutz-Lager gehen davon aus, dass die Mehrzahl der in Deutschland in dieser Zeit abgeschlossenen ca.108 Mio. Lebensversicherungen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Während sich viele Versicherungsnehmer mit der Erstattung der eingezahlten Prämien (abzüglich der Kosten der mitversicherten Risiken) zufrieden geben, gehen wir für unsere Kunden einen Schritt weiter. Dem Kunden und Versicherungsnehmer steht auch das Geld zu, das die Versicherung mit den gesamten Beiträgen erwirtschaftet hat. Weitere Informationen erfolgen zum Thema Rückabwicklungen von Versicherungen zeit nah hier auf HicHELP.de von Unternehmer für Unternehmer.
Ratschlag von: Gold Capital International
Verbraucher haben Rechte
Klare Botschaften vom BGH Unbefristetes Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen vor 2008 Mit Urteilen vom 29. Juli 2015 (Az.: IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) hat der BGH in zwei weiteren Verfahren entschieden, welche Positionen bei einer Rückabwicklung nach erfolgtem Widerspruch dem Versicherungsnehmer zustehen und welche in Abzug zu bringen sind. Auszüge: Verbraucherschutzzentrale Das gilt für private Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 29.7.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen worden sind.
Ebenso hat der Versicherer die aus den Prämien tatsächlich gezogenen Nutzungen zu erstatten. Allerdings liegt die Beweislast für die Ziehung von Nutzungen beim Versicherungsnehmer. Die bloße Vermutung einer Renditeerzielung in bestimmter Höhe reicht nicht aus. Der Versicherungsnehmer muss sich hierbei vielmehr auf die Ertragslage des jeweiligen Versicherers beziehen (BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az.: IV ZR 513/14). Sofern es sich um die Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung handelt, hat der Versicherer nur den aktuellen Fondswert herauszugeben. Das Verlustrisiko aus der Anlage der Sparanteile in die Fonds trägt der Versicherungsnehmer. Wurden allerdings mit den in Fonds angelegten Sparanteilen Gewinne erzielt, stehen diese dem Versicherungsnehmer zu (siehe ebenfalls BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az.: IV ZR 513/14). In jüngster Vergangenheit haben einige Versicherer eine Rückabwicklung abgelehnt und sich dabei auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen die genannte BGH-Rechtsprechung berufen. Die versichererseits eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden jedoch nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Mai 2016 (Az.: 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15) festgestellt, dass die Entscheidungen des BGH vom 29. Juli 2015 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien. Damit dürfte zukünftig jedenfalls eine Ablehnung der Rückabwicklung unter Berufung auf verfassungsrechtliche Bedenken nicht mehr erfolgen. Versicherer vor dem Bundesverfassungsgericht abgeblitzt WIE SOLLTEN SIE VORGEHEN Lassen sie ihre Lebens-/ Rentenversicherung von einem Experten auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüfen. Dieser überprüft auch die Geltendmachung einer eventuellen Nutzungsentschädigung. Bedenken sie, nicht jeder Anwalt ist spezialisiert auf Versicherungsrecht.
Beispiel LV Ziel: Rückerstattung aller eingezahlten Beiträge und Einforderung einer Nutzungsentschädigung. Beitragssumme 39.070 € Rückkaufswert 28.182 € RÜCKERSTATTUNGSANSPRUCH Anspruch Rückerstattung 51.200 € abzgl. Rückkaufswert 28.182 € KUNDENVORTEIL: 23.018 € Jetzt Handeln und Kundenvorteil sichern!
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