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Insolvenzirrtum 5

Quelle: YouTube
Beschreibung:

Eine Stundung ist im Bedarfsfalle bei vielen Sachverhalten möglich, also auch bei einer Insolvenz..Somit erreicht der Unternehmer die Aufnahme der Sanieriung doch noch. Wenn eine Ablehnung mangels Masse erfolgt, kann auch versucht werden mit den Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln.

Dies kann der Unternehmer auch selbst tun.Jeder Unternehmer müsste sich in Normalfall darauf einlassen,denn das Risiko leer auszugehen, ist groß.Zumal bei einer Insolvenz sowieso ein großer Teil der Insolvenzmasse an den Verwalter gezahlt wird.Der Verwalter steht an erster Stelle und erst dann kommt die Gläubigerabfolge.

MR.HicHELP

Eingestellt am: 11.04.2013
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