Sie sind hier: Videothek    Insolvenz    Ablehnung mangels Masse

Ablehnung mangels Masse

Quelle: YouTube
Beschreibung:

Eine Stundung der Verfahrenskosten kann nicht nur beantragt werden um das Insolvenzverfahren aufzunehmen sondern auch, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Zum Beispiel, wenn die Verfahrenskosten nach der Insolvenz nicht sofort begleichbar sind.

MR. HicHELP

Eingestellt am: 20.01.2014
Diesen Beitrag bewerten:

Dieses Video wurde bisher noch nicht bewertet

 
Kommentare:
An dieser Stelle können Sie einen Kommentar abgeben.

  Ihre Daten
Ihr Name
E-Mail (wird nicht angezeigt)
  Ihr Kommentar