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steuerliche Anrechenbarkeit

Quelle: YouTube
Beschreibung:

Leider ist die Anrechenbarkeit der Vorsorge wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, BU[Berufsunhähigkeit] - Versicherung begrenzt. Dies bedeudet 100% Kosten sind nicht gleich 100% Anrechenbarkeit.
Bei Krankenversicherungen wird zusätzlich noch nur die Kernversicherung steuerlich geltend gemacht. Zusätzliche Einschlüße müssen unter der Rubrik Luxusvorsorge komplett selbst getragen werden.

Wie schon öfters erwähnt sollten deshalb klassische Geldanlagen überdacht werden, zumal diese immer weniger Gewinne abwerfen, um sich seine Altersvorsorge aufzubauen.

MR. HicHELP

Eingestellt am: 22.01.2014
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