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Vertrieb:

Kosten beim Hausverkauf

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen, wenn Sie Ihr Haus verkaufen? ...und welche Kosten übernimmt der Käufer wenn er Ihr Haus kauft? Kosten für den Energieausweis: Für die Erstellung des Energieausweises muss man je nach benötigtem Energieausweis (Anforderungen finden Sie hier) mit folgenden Kosten rechnen:

Bedarfsausweis je nach Aufwand für 1 bis 5 Wohneinheiten ca. 230 € bis ca. 500,-€

Verbrauchsausweis für 1 bis 5 Wohneinheiten ab ca. 25,-€ bis ca. 100,-€

(evtl. aber auch mehr)

Notarkosten: Die Notargebühren beim Verkauf eines Hauses richten sich nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars, sondern nach der Höhe des Kaufpreises.

Beim Hausverkauf entstehen hierfür Gebühren in Höhe von ungefähr 1,5 % des beurkundeten Kaufpreises.

Wenn Sie als Eigentümer Ihr Haus verkaufen, sollten Sie die Bestellung des Notars dem Käufer überlassen, denn zum einen trägt dieser in der Regel die Kosten für den Notar, zum anderen sollte der Käufer vom Kauf abspringen muss der vermeintliche Käufer als Besteller des Notars dann für die evtl. entstandenen Notar Gebühren aufkommen. Die Notargebühren, für den Verkauf notwendiger Grundbuchänderungen durch den Verkäufer wie z.B. eine Grundschuldlöschung , sind vom Verkäufer zu tragen.

Maklergebühren: Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, können Sie dafür einen Immobilienmakler beauftragen. Der Makler als Fachmann für den Verkauf eines Hauses übernimmt dann sämtliche Kosten die für die Vermarktung des Hauses anfallen wie die Kosten für:

Die Ermittlung des Verkaufspreises (je nach Art der Wertermittlung fallen hierfür bei einem Haus mit einem Wert von 400 Tsd. bis zu ca. 2.000,-€ an Kosten an) Zeitungsinserate pro Inserat mit Bild und Text (klein) in der regionalen Presse in Farbe ca.150,- bis 300,- € (Preis ist Abhängig vom Anbieter) Einstellung des Hauses in Immobilienportalen (z.B. 3 Monate in immobilienscout24 für ca. 250,- € [Preise können variieren]) Gebühren für benötigte Unterlagen Fahrten für die Besichtigungen des Hauses die Erstellung von professionellen Fotos vom Haus Exposé Entwurf und Druckkosten Verkaufsschilder Verkaufsflyer Telefonate mit Interessenten Da Sie ohne Makler für die aufgeführten Kosten für die Vermarktung Ihres Hauses selbst aufkommen müssten, relativiert dies die Höhe der Maklergebühr, die in Bayern für den Verkäufer bei 3,57% inkl. MwSt. des beurkundeten Verkaufspreises liegt. Abweichende Vereinbarungen über die Höhe der Maklergebühr sind im Einzelfall möglich.

Grunderwerbsteuer: Beim Haus Verkauf fällt auch die Grunderwerbsteuer an. Diese beträgt im Bundesland Bayern 3,5% und ist in der Regel vom Käufer des Hauses zu entrichten.

Spekulationssteuer: Veräußern Sie ein Haus innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf bzw. der Fertigstellung und haben das Haus nicht mindestens in den vorangegangenen 2 Jahren selbst bewohnt liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Die daraus entstanden Einnahmen müssen Sie dann versteuern. (Bitte wenden Sie sich hierzu an den Steuerberater Ihres Vertrauens)

Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn das Darlehen für Ihr Haus das Sie verkaufen wollen noch keine 10 Jahre läuft, kann Ihr Finanzierungspartner bei einer Kündigung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung einfordern, denn ein Darlehensvertrag ist erst nach diesem Zeitraum unter Einhaltung der Kündigungsfristen für Sie ohne Kosten kündbar. Bauspardarlehen sind hiervon ausgenommen und können jederzeit ohne Kosten gekündigt werden. (Bitte setzen Sie sich diesbezüglich unbedingt vor dem Verkauf Ihres Hauses mit Ihrem Finanzierungspartner/n in Verbindung)

weitere Ratgeber für Immobilienverkäufer finden Sie auf http://niedermeyer-immobilien.de

Ratschlag von: NIEDERMEYER Immobilien